1.1. Bestellungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.
1.2. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe unserer Aufträge an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ein Verstoß hiergegen berechtigt uns, den Auftrag ohne Entschädigung zu widerrufen.
1.3. Die Abtretung von Forderungen gegenüber uns an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, wir stimmen schriftlich zu. Ein Verstoß berechtigt uns ebenfalls zum Widerruf des Auftrages.
1.4. Sollte der Lieferant seine Zahlungen einstellen oder ein Insolvenz- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet werden, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
1.5. Der Lieferant hat die Bestellung spätestens innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von sieben Werktagen, sind wir berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu widerrufen.
2.1. Liefertermine
Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich und beziehen sich auf den Zeitpunkt des Wareneingangs an unserem Standort. Bei drohenden Verzögerungen ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem geplanten Versand, schriftlich zu informieren.
2.2. Lieferverzug
Bei Lieferverzögerungen behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswerts pro angefangener Woche Verzögerung (max. 5 %) geltend zu machen. Zusätzlich können wir Schadenersatz unabhängig vom Verschulden des Lieferanten fordern.
2.3. Teillieferungen und Vorlieferungen
Teillieferungen oder Vorlieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Vorlieferungen dürfen frühestens vier Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
2.4. Verpackung und Versandbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Incoterms 2010. Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Bestimmungsort, handelsüblich und gemäß geltender Verpackungsnormen verpackt.
2.5. Wareneingangsprüfung
Die Frist für unsere Wareneingangsprüfung beträgt 60 Tage. Eine Bestätigung auf dem Lieferschein stellt keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit dar. Offensichtliche Mängel werden innerhalb der Frist gerügt, für versteckte Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist mit deren Entdeckung.
2.6. Beschleunigter Transport
Bei durch den Lieferanten verschuldeter Lieferverzögerung hat dieser das schnellste verfügbare Transportmittel zu wählen, um den Verzug zu minimieren. Die entstehenden Kosten trägt der Lieferant.
3.1. Die gelieferten Waren müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
3.2. Der Lieferant verpflichtet sich zur Durchführung einer angemessenen Qualitätskontrolle gemäß dem neuesten Stand der Technik.
3.3. Wartungs-, Bedienungs- und Serviceanleitungen sind ohne zusätzliche Kosten mitzuliefern.
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und bleiben bis zur vollständigen Vertragserfüllung unverändert.
4.2. Zahlungen erfolgen nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
4.3. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Behebung des Mangels zurückzuhalten.
5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Wareneingang. Mängel hat der Lieferant auf eigene Kosten unverzüglich zu beheben.
5.2. Kommt der Lieferant seinen Gewährleistungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.
5.3. Wir behalten uns vor, statt der Nachbesserung das gesetzliche Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend zu machen.
5.4. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch mangelhafte Lieferungen entstehen, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
6.1. Alle von uns überlassenen Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind nach Vertragsende zurückzugeben. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
6.2. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung streng vertraulich zu behandeln und dies auch an Unterlieferanten weiterzugeben.
6.3. Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichtet sich der Lieferant, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
7.1 Hexagon | NEXTSENSE hat einen hohen ethischen Standard in der Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen. Unsere Verpflichtung zu unternehmerischer Verantwortung und Integrität leitet das Handeln des Unternehmens und bestimmt die Arbeit des Ethik- und Compliance-Programms.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hexagon's Ethics & Compliance Programme
Stand: Dezember 2024